Am 1.2.2012 veröffentlichte Entscheidungen des Finanzgerichts Münster Drucken E-Mail

Finanzgericht Münster 1. Februar 2012

Folgende Entscheidungen wurden am 01.02.2012 veröffentlicht:
  • 2 K 862/09 F
    Einkommensteuer – Zur Frage der Berücksichtigung von Aufwendungen für ein nach erfolgloser vierjähriger Erstausbildung absolviertes Studium als vorweggenommene Werbungskosten.
  • 5 K 3975/09 F
    Einkommensteuer – Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des rückwirkend angeordneten Ausschlusses der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Erststudium als Werbungskosten nach der durch das BeitrRLUmsG vom 7.12.2011 eingeführten Vorschrift des § 9 Abs. 6 EStG.
  • 9 K 3144/09 E
    Einkommensteuer – Zur Abnutzbarkeit von Zahlungsansprüchen, die aufgrund von zur Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-Reform 2003) ergangenen EU-Verordnungen zugewiesen werden.
  • 14 K 1211/10 E
    Einkommensteuer – Zur Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Leibrenten nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a) EStG in der Fassung des AltEinkG vom 5.7.2004
  • 14 K 1535/09 F
    Einkommensteuer – Zur Frage, ob eine von der Europäischen Kommission wegen Verstoßes gegen kartellrechtliche Vorschriften verhängte Geldbuße in einen „Sanktionsteil“ und in einen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 Satz 4 EStG abzugsfähigen „Abschöpfungsteil“ aufgeteilt werden kann.
  • 3 K 217/08 Erb
    Erbschaftsteuer – Zur Anwendung des Freibetrages und des verminderten Wertansatzes nach § 13a ErbStG a.F. auf die Übertragung von Rechten betreffend die Beteiligung an einer GmbH, an der der Schenker als Gesellschafter einer gbR mittelbar beteiligt war.
    Aktenzeichen des Bundesfinanzhofes: II R 63/11
  • 11 K 4034/09 E
    Abgabenordnung – Zur Frage des groben Verschuldens im Sinne von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn der Steuerpflichtige einen Beleg im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung nicht einreicht, weil er ihn versehentlich im Ordner für das Folgejahr abgeheftet hatte.
  • 9 K 2649/10 K
    Gerichtskosten – Zur Höhe des Streitwerts bei einer Klage auf Erlass von Freistellungsbescheiden, die die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG) zur Erlangung steuerbegünstigter Spenden bestätigen sollen.

www.fg-muenster.nrw.de

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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 01. Februar 2012 um 13:57 Uhr
 

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