Steuern: Europäische Kommission fordert Belgien auf, seine Vorschriften zum fiktiven Zinsabzug zu ändern Drucken E-Mail

Europäische Kommission 26. Januar 2012, Pressemitteilung IP/12/61

Die Europäische Kommission hat Belgien förmlich aufgefordert, seine Rechtsvorschriften zum Steuerabzug fiktiver Zinsen zu ändern. Die derzeitigen belgischen Vorschriften ermöglichen einen solchen Abzug für belgische Immobilien und Betriebsstätten, nicht jedoch für ausländische Immobilien und Betriebsstätten.

Nach Auffassung der Kommission verstößt dies gegen das im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankerte EU-Recht. Die Niederlassungsfreiheit (Artikel 49 und 54 AEUV) untersagt den Ausschluss ausländischer Betriebsstätten, und der freie Kapitalverkehr (Artikel 63 AEUV) den Ausschluss ausländischer Immobilien. Es ist zu beachten, dass die Kommission den fiktiven Zinsabzug als solchen nicht infrage stellt, sondern nur seine diskriminierende Anwendung beanstandet. Belgien gestattet den Abzug fiktiver Zinsen auf Eigenkapital, um dem Risiko Rechnung zu tragen, das sich aus der Investition von Eigenkapital in eine Geschäftstätigkeit ergibt.

Die Aufforderung ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens. Werden die Bestimmungen nicht innerhalb von zwei Monaten mit den EU-Rechtsvorschriften in Einklang gebracht, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.

Hintergrund

Pressemitteilungen zu Vertragsverletzungsverfahren in den Bereichen Steuern und Zoll finden sich unter:

http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/infringements/infringement_cases/index_de.htm

Für weitere Informationen über EU-Vertragsverletzungsverfahren siehe

MEMO/12/42.

Die neuesten allgemeinen Informationen über Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten finden sich unter:

http://ec.europa.eu/eu_law/infringements/infringements_de.htm

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 27. Januar 2012 um 12:50 Uhr
 

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