Finanztransaktionssteuer - SPD begrüßt Richtlinienvorschlag der EU-Kommission Drucken E-Mail

SPD-Bundestagsfraktion 28.9.2011, Pressemitteilung 1107

Anlässlich der heutigen Aussagen von EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso vor dem Europäischen Parlament zur Vorlage eines Richtlinienvorschlages zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer, erklären die Sprecherin der Arbeitsgruppe Finanzen der SPD-Bundestagsfraktion Nicolette Kressl und der zuständige Berichterstatter Carsten Sieling:

EU-Kommissionspräsident Barroso hat heute den lange angekündigten Richtlinienvorschlag zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer im Europäischen Parlament vorgestellt. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt deshalb diesen Schritt ausdrücklich.

Nach ersten bekannt gewordenen Details, sind viele Aspekte der Initiative zu begrüßen, insbesondere das sogenannte Sitzlandprinzip für die Besteuerung, um Steuerflucht zu vermeiden. Transaktionen des alltäglichen Geschäfts der Bürgerinnen und Bürger sollen ebenfalls nicht besteuert werden. Die SPD spricht sich für eine möglichst breite Bemessungsgrundlage für eine Finanztransaktionssteuer aus. Der Vorschlag differenzierte Steuersätze vorzusehen kann ein wirksamer Weg sein. Sehr sorgfältig wird aber darauf zu achten sein, dass insbesondere spekulative Aktivitäten wirksam besteuert werden.

Weitere Details des Kommissions-Vorschlages gilt es noch zu bewerten. Deshalb hat der Finanzausschuss heute auf Antrag der SPD-Bundestagsfraktion für Mittwoch, den 30. November eine öffentliche Anhörung zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer beantragt. Thema hierbei soll der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission sowie der Antrag "Finanztransaktionssteuer in Europa einführen - Gesetzesinitiative jetzt vorlegen" [pdf] sein.

Der Finanzsektor hat in der Finanz- und Wirtschaftskrise von umfangreichen Rettungsmaßnahmen der Staatengemeinschaft profitiert. Es ist somit ein Gebot der Gerechtigkeit und volkswirtschaftlicher Vernunft den Finanzmarkt durch die Erhebung einer Finanztransaktionssteuer höher zu besteuern. Dadurch würden die Finanzmarktakteure nicht zuletzt auch an der Finanzierung der von ihnen selbst wesentlich mit verursachten Kosten zur Krisenbewältigung beteiligt. Gleichzeitig dient sie der Korrektur von Fehlentwicklungen auf den Finanzmärkten da kurzfristige, eher spekulative Aktivitäten durch die Steuer an Rentabilität verlieren.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 29. September 2011 um 10:48 Uhr
 

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