
| BMF: Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) vom 17.1.2012 und vom 30.1.2012 |
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Bundesministerium der Finanzen 17. Januar 2012, IV A 3 - S 0062/08/10007-12/IV C 4 - S 0171/07/0038-007 (DOK 2012/0028954, BStBl 2012 I S. 83)Das BMF-Schreiben vom 17. Januar 2012 ändert den Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 2. Januar 2008 (BStBl I S. 26), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 11. Juli 2011 (BStBl 2011 I S. 706 = SIS 11 24 11) geändert worden ist. Auf den Internetseiten des BMF:Bundesministerium der Finanzen 30. Januar 2012, IV A 3 - S 0062/08/10007-13 (DOK 2012/0081070)Mit BMF-Schreiben vom 30. Januar 2012 wurde der Anwendungserlass zu § 37 Abgabenordnung (AEAO zu § 37) neu gefasst. Die allgemeinen Grundsätze zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis und insbesondere zum steuerlichen Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO werden nun unter Berücksichtigung der einschlägigen BFH-Rechtsprechung eingehender als bisher dargestellt. Hinweis: Gleichzeitig mit dieser Änderung des AEAO zu § 37 Abs. 2 wurden mit BMF-Schreiben vom 30. Januar 2012, IV A 3 - S 0160/11/10001 ausführliche Regelungen zur Bestimmung des Erstattungsanspruchs nach § 37 Abs. 2 AO bei Ehegatten und zur Erstattungsberechtigung sowie zur Reihenfolge der Anrechnung von Steuerzahlungen in Nachzahlungsfällen getroffen. Auf den Internetseiten des BMF: |
| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 14. Februar 2012 um 17:41 Uhr |
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